Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin Ramona Worm, im Folgenden „Übersetzerin“ genannt, und deren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ihr anerkannt wurden. In jedem Fall ist eine schriftliche Auftragserteilung und gegebenenfalls eine schriftliche Stornierung der Aufträge erforderlich.

II. Angebotserstellung

Die Übersetzerin erstellt verbindliche Angebote erst nach Erhalt des kompletten Ausgangstextes sowie klaren Anweisungen durch den Kunden. Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Verbindliche Angebote gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Angebotsdatum.

III. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes auf der Grundlage einer von der Übersetzerin an den Auftraggeber übermittelten Preiskalkulation oder mit der ersten Erfüllungshandlung auf der Grundlage eines abgegebenen Angebotes der Übersetzerin zustande. Ist ein schriftlicher Kundenauftrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann die Übersetzerin dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen der Übersetzerin stets freibleibend und unverbindlich. Die Übersetzerin ist befugt, den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer zum Geschäftsbetrieb zugelassenen deutschen Großbank abhängig zu machen.

IV. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Die Übersetzerin behält sich das Urheberrecht vor.

V. Lieferung

Die Lieferung des Übersetzungsproduktes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt für gewöhnlich per E-Mail. Umfangreiche Übersetzungsprodukte werden auf CD und per Post (mit Einwurfschreiben) geliefert. Ich hafte nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsproduktes im Rahmen der elektronischen oder posttechnischen Übermittlung. Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rücksendung von bereitgestellten Unterlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Soweit ich durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert bin, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll / Quittung der Post / Annahme des Kuriers) abgeschickt wurde. Auf Wunsch kann die Übersetzung als CD, Ausdruck oder andere Datenträger zugesandt werden.

VI. Vergütung

Rechnungen von der Übersetzerin sind binnen 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

Übersteigt der Auftragswert € 400, so behält sich die Übersetzerin das Recht vor, eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts zu verlangen. Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist – dies sind in der Regel 14 Tage – fällig.

Bei Großaufträgen kann die Übersetzerin Abschlagzahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden.

Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit der verrichteten Arbeit angemessene und übliche Vergütung zu entrichten. In begründeten Fällen kann die Übersetzerin die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

VII. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Das Konsultieren Dritter bezüglich spezifischer terminologischer und fachspezifischer Fragen ist jedoch gestattet, vorausgesetzt, es werden dadurch keine vertraulichen Informationen vermittelt.

VIII. Mängelbeseitigung

Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Reklamationen im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung sind innerhalb eines Monats vom Lieferdatum durch den Auftraggeber an die Übersetzerin zu richten.

IX. Umfang des Übersetzungsauftrages und Haftung

Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Übersetzerin haftet maximal in Höhe des Rechnungsbetrages.

X. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, usw.).

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungen, bestehende Übersetzungen, usw.).

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

XI. Vertragskündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin steht in diesem Fall ein Honorar zu, das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst, sowie gegebenenfalls Schadenersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes.

XII. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Übersetzerin.

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Im Falle einer Diskrepanz zwischen der deutschen und der englischen / rumänischen Version dieser Auftragsbedingungen gilt die deutschsprachige Version.